Honorar & Kostenerstattung

Honorar & Kostenerstattung

Detaillierte Informationen zum Honorar erhalten Sie bei Terminvereinbarung. Weitere Fragen zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen klären wir in unserem Erstgespräch.

Für fachärztliche Leistungen

Da ich keinen Kassenvertrag habe und ausschließlich als Wahlarzt tätig bin, müssen Sie das Honorar für die erbrachte ärztliche Leistung zuerst selbst bezahlen und können die Honorarnote dann bei Ihre zuständigen Landes- oder Außenstelle zum allfälligen tarifmäßigen Kostenersatz einreichen. Es besteht die Möglichkeit in bar zu bezahlen oder via Bankomat.

Für Psychotherapie

Grundsätzlich ist Psychotherapie in Österreich eine private Leistung, die NICHT von den Krankenkassen getragen wird. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des bezahlten Honorars zurück.

Im Falle einer ärztlichen Psychotherapie beläuft sich der Betrag der Rückrefundierung durch die Krankenkasse auf ca. € 50,- pro Einheit.